Restschuldbefreiung und Strafrecht – eine üble Mischung – BGH 1 StR 337/15, Beschluss vom 14. März 2016
So mancher Schuldner hat das Gefühl, dass es doch ungerecht ist, wenn seine Gläubiger all das hart erarbeitete Vermögen bekommen sollen, dass eigentlich für die eigene Altersvorsorge gedacht ist. Altersvorsorge ist doch ein anerkennenswertes Ziel. Tatsächlich sieht das auch der Gesetzgeber so. Es gibt extra für Selbständige eingeführte Pfändungsvorschriften, die nach Alter gestuft Vermögen pfändungsfrei machen und so dem Zugriff der Gläubiger entziehen. Das gilt auch für das Insolvenzverfahren. Nur heißt das nicht, dass alles Vermögen geschützt ist, dass der Altersvorsorge nach Wunsch des Schuldners dienen soll. Wer diesem Irrtum erliegt und Vermögen verheimlicht, riskiert nicht nur seine Restschuldbefreiung. Nach einer neuen BGH-Entscheidung vom 14.03.2016 geht es sogar um Bankrott, eine Straftat, die zu Gefängnisstrafen führen kann. Eine üble Mischung. (mehr …)