Kein Versagungsantrag durch Inkassounternehmen – AG Göttingen 71 IK 111/10
Der Schuldner auf dem Weg zur Restschuldbefreiung hat sich an Regeln zu halten, sonst läuft er Gefahr, dass ein Gläubiger einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellt. Ein Gläubigervertreter, genauer ein Inkassounternehmen, hat dies nun beim Amtsgericht Göttingen (Beschluss vom 15.07.2016) versucht und ist abgewiesen worden. Das Amtsgericht hat dem Rechtspfleger in seiner Einschätzung Recht gegeben. Inkassounternehmen dürften den Gläubiger im Restschuldbefreiungsverfahren nicht vertreten. (mehr …)