Manchmal braucht es das Bundesverfassungsgericht, damit alle Beteiligten verstehen, was eigentlich mit einem Gesetzestext gemeint ist. Und es ist gut, dass im Zweifel Richter Ihre Rechtsfrage dem Bundesverfassungsgericht vorlegen können und es nicht nur mutige Kläger sind, die Verfassungsbeschwerde erheben.
In den Ausgangsfällen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 06. Juni 2018 zu den Aktenzeichen 1 BvL 7/14 und 1 BvR 1375/14 ging es zum einen um einen Arbeitnehmer, der vor dem Landesarbeitsgericht verloren hatte, weil das Gericht die Linie der Bundesarbeitsgerichts zur Möglichkeit einer mehrfachen Befristung mit Pause zwischen den Arbeitsverträgen folgte. Zum anderen hatte ein Arbeitsgericht insgesamt Bedenken gegenüber der Verfassungsmäßigkeit der für befristete Verträge geltenden Norm § 14 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG). (mehr …)