Wer nur arbeitet, aber kein Geld verdient, der verletzt seine Obliegenheiten (LG Oldenburg 17 T 412/16)
Das Landgericht Oldenburg hat in einem nun veröffentlichten Beschluss vom 18.05.2016 (ZInsO 2016, 2049) eine eigentlich offensichtliche Regel bestätigt und dem Schuldner die Restschuldbefreiung versagt. (mehr …)