Die
Bekanntmachung zu den §§ 850c und 850f der Zivilprozessordnung (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2017)
ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und gilt für alle Schuldner mit laufendem Einkommen. Die Tabelle zeigt einen deutlichen Anstieg der unteren Freigrenze für Schuldner ohne Unterhaltsverpflichtungen. Ab 01.07.2017 ist ein Mindestbetrag von 1.139,99 € netto monatlich pfändungsfrei.
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