Nachdem nun das Bundesverwaltungsgericht erklärt hat, dass Städte und Gemeinden sehr wohl ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge erlassen können, steigt die Unsicherheit im Lande. Die Aufarbeitung des Diesel-Skandals rund um die Hersteller VW und Audi und weitere wie Mercedes oder seit einiger Zeit nun auch Fiat Chrysler läuft schon seit geraumer Zeit und die Hersteller haben sich um Schadensbegrenzung bemüht. Betrogene Kunden, so kann man wohl mit Fug und Recht behaupten, wurden mit Software-Lösungen ruhig gestellt. Wer sein Auto zum Update brachte hatte ein zumindest nach Aussage der Hersteller wieder normgerechtes Fahrzeug.
Das Urteil zum Diesel-Fahrverbot ändert an der Gesamtfrage, ob hier ein Betrug vorliegt, zunächst einmal nichts geändert. Auch weiterhin dürfte mit der Aussage gegenüber dem Kunden, er erwerbe ein den EU-Abgasnormen entsprechendes Fahrzeug, ein Irrtum hervorgerufen worden sein, der zum Schaden beim Kunden führt. Und dieser schaden wird womöglich wieder relevant. Denn wenn er auch nicht besser zu vertreten ist, so ist ein Dieselauto bei einem Fahrverbot wertlos. Das Interesse der Kunden an einer Rückabwicklung und einem nachfolgenden Wechsel zum Benzinmotor steigt dramatisch.
Warum schreibe ich das hier? Ich glaube, dass die drohenden Diesel-Verbote zu ganz erheblichen Problemen bei Handwerkern und sonstigen Gewerbetreibenden führen können. Wer ein Fahrzeug nutzt, dass mit Diesel läuft und es dann eben nicht mehr für seinen Beruf nutzen kann, der hat sofort ein finanzielles Problem. Für viele ist kein Auto gleichbedeutend mit keine Einnahmen. Und so manch einer hat eben nicht die Mittel, sich ein neues Auto zu beschaffen und das alte wegzuwerfen.
Damit könnten banal Insolvenzen drohen. Natürlich ist das übertrieben. Aber wollen Sie als Betroffener wirklich das Risiko eingehen, wenn Sie die Chance haben, gegen Volkswagen und Co. einen Anspruch auf Schadensersatz durchzusetzen, der Ihnen die Mittel für ein neues Auto verschaffen könnte?
Ein weiteres Problem ist die drohende Verjährung. Sie können sich weiterhin überlegen, ob Sie abwarten. Nur scheint die Regel zu sein, dass nur wer klagt auch Geld sieht. Klagen Sie bis zum 31.12.2018 nicht, dann ist die Schadensersatzforderung verjährt, weil seit dem Jahr 2015 alle notwendigen Daten zur Verfolgung eines Anspruchs bekannt sind.
Ich glaube, Sie sollten präventiv gegen Ihren Autohersteller vorgehen, auch wenn Sie bereits ein Softwareupdate bekommen haben.
Sie haben Fragen? Ihr Geschäft hängt am Auto und Sie wollen nicht auf den Gesetzgeber vertrauen? Rufen Sie mich an.