Die Versagung der Restschuldbefreiung – BGH IX ZB 13/15
Das Ziel der meisten Verbraucherschuldner ist die Erlangung der Restschuldbefreiung. Vor dem Ziel liegen aber sechs Jahre richtigen Verhaltens. Das ist ein für manch einen Schuldner ein langer Weg und kann zu Problemen führen. Der BGH hatte sich nun mit der Frage auseinanderzusetzen, wann rein Gläubiger den Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen kann. Und unter welchen Voraussetzungen. Dem Fall lag das bis zur Reform im Jahr 2014 geltende Recht zu Grunde, die Rechtsgedanken sind aber ohne weiteres auch auf das jetzt geltende Recht anwendbar. (mehr …)