Bewirb Dich oder keine Stundung – LG Hamburg 326 T 61/15

Der Schuldner im Insolvenzverfahren und in der Restschuldbefreiung hat nach § 295 Absatz 1 Nr. 1 InsO eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben oder sich um eine solche zu bemühen. Diese Obliegenheit ist ein Kernelement der Voraussetzungen für eine erfolgreiche Restschuldbefreiung. Und doch wird diese Anforderung durch Schuldner leider häufiger missachtet. (mehr …)

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Der günstige Berater ist nicht der Beste – AG Hamburg 68c IK 110/16

In den vergangenen Monaten ist immer wieder auch in Hamburg die Qualität der Schuldnerberatung durch die Insolvenzgerichte thematisiert worden. Die Neigung des Menschen zu schneller, preisgünstiger „Beratung“ zur Erfüllung der formellen Voraussetzungen eines Verbraucherinsolvenzantrags gehen dabei häufig zu Lasten des Schuldners. Das Amtsgericht Hamburg hat in seiner Entscheidung vom 07.04.2016 (68c IK 110/16) eine unrühmliche Praxis von Beratungsunternehmen aufs Korn genommen. (mehr …)

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Kosten für einen nachträglichen Prüfungstermin – AG Norderstedt – 66 IN 288/14

Verfahrensbezogene Entscheidungen der Insolvenzgerichte nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens werden eher selten veröffentlicht. Insbesondere der Bereich der Forderungsanmeldung und Forderungsprüfung ist nicht so häufig in Besprechungen zu finden. Das Amtsgericht Norderstedt hatte nun über eine Kostenerinnerung zu befinden (Beschluss vom 05.04.2016 – 66 IN 288/14). Anlass für diese Kostenerinnerung war die Anforderung einer Gebühr für einen nachträglichen Prüfungstermin. (mehr …)

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