Das Restschuldbefreiungsverfahren
Für den Schuldner als Privatperson ist das Restschuldbefreiungsverfahren ein wesentlicher Verfahrensteil. Das Insolvenzverfahren an sich wird zumeist als notwendiger aber nicht so wichtiger Teil begriffen. Aus der Sicht des Schuldners ist dies verständlich. Der Gläubiger hat zumeist mehr Interesse am Insolvenzverfahren, da er dort die Quote erhält und die weiteren sechs oder gar nur drei Jahre die Akte seines Schuldners nur noch bei Geldeingängen sieht.
Was gilt es für den Schuldner im Restschuldbefreiungsverfahren zu beachten? Was kann alles passieren?
Die Grundregel für jeden Schuldner ist, dass er den Treuhänder/Insolvenzverwalter in der sogenannten Wohlverhaltensphase zu informieren hat. (mehr …)