Fragen-Freitag 6: Keine Restschuldbefreiung – Und nun?
Der Schuldner im Privatinsolvenzverfahren will die Restschuldbefreiung. Einigen Kandidaten gelingt es aber leider nicht, die hierfür notwendigen Regeln einzuhalten. Ein Gläubiger oder der Treuhänder stellen einen Antrag auf Versagung und dann entscheidet das Amtsgericht gemäß § 300 Absatz 3 und 4 InsO über die Versagung der Restschuldbefreiung. Was kann man als Schuldner in solch misslicher Lage machen? Wie geht es weiter? Wie immer gibt es mehrere Fälle zu unterscheiden. Betrachtet wird hier die Rechtslage für Verfahren, die seit dem 01.07.2014 beantragt wurden, wobei wesentliche Teile auch für früheres Recht anwendbar sind. (mehr …)