Fragen-Freitag 4: Wie lange dauert das denn noch?
Der Mensch ist mehr oder weniger ungeduldig. Das fängt mit der typischen Frage unserer Kinder an, wenn es nicht schnell genug ans Ziel gehen kann und hört nicht auf, wenn…
Der Mensch ist mehr oder weniger ungeduldig. Das fängt mit der typischen Frage unserer Kinder an, wenn es nicht schnell genug ans Ziel gehen kann und hört nicht auf, wenn…
Anfechtung ist ein Wort, dass man als Gläubiger nur ungerne hört und wenn der Insolvenzverwalter im Wege der Anfechtung auch noch mühsam dem Schuldner abgerungenes Geld zurück will, dann ist das für Gläubiger meist schwierig zu verstehen.
Die Insolvenzanfechtung ist ein Instrument, dass sich der Gesetzgeber ausgedacht hat, um im Fall eines Insolvenzverfahrens die Gleichbehandlung unter den Gläubigern wieder herzustellen. Gleichbehandlung ist eines der erklärten Ziele des Insolvenzverfahrens. Alle Gläubiger sollen unabhängig von ihrer Marktmacht in der Insolvenz gleichmäßig Geld bekommen. Die Insolvenzquote nämlich. Hat aber ein Gläubiger, egal wie berechtigt, in den letzten Monaten vor dem Insolvenzantrag noch Geld bekommen, dann soll das wieder allen Gläubigern zufließen und nicht nur eben dem einen glücklichen, schnellen oder durchsetzungsstärksten Gläubiger. Warum drei Monate? Weil das die typische Anfechtungsfrist ist. Es gibt daneben noch Sonderfristen zum Beispiel bei der sogenannten Vorsatzanfechtung. Darauf komme ich später zurück. (mehr …)
Willkommen zum zweiten Fragen-Freitag. Heute mit einem Themenkomplex, der viele beschäftigt, die nicht selbst insolvent sind. Wer als Arbeitnehmer in eine Insolvenz gerät hat es mit einem Arbeitgeber zu tun, der plötzlich keinen Lohn mehr zahlt, also pleite ist. Und dann kommen immer wieder die typischen Fragen des Insolvenzarbeitsrechts auf: