Versagung der Restschuldbefreiung Falschangaben im Antrag – AG Fürth IK 785/15

Noch einmal: Wie Falschangaben im Antrag zur Versagung der Restschuldbefreiung führen können

In meinem letzten Artikel zur Restschuldbefreiung ging es zugegebenermaßen um einen extremen Fall. Viel alltäglicher ist das Problem, mit dem sich das Amtsgericht Fürth in seiner Entscheidung vom 21.03.2016 (AG Fürth IK 785/15, ZInsO 2016, 766) auseinandersetzt. Auch hier hatte eine Schuldnerin, nach Beratung durch eine Schuldnerberatungsstelle, im Formularantrag eine falsche Angabe gemacht. Die Schuldnerin erklärte durch Ankreuzen im Formular und ihre Unterschrift, dass sie weder ein Bankkonto habe, noch über Bargeld verfüge. Nur fiel dem Gericht auf, dass die Lohnabrechnung eine Bankverbindung enthielt. Und fragte nach. (mehr …)

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Restschuldbefreiung – gewusst wie

Wie bei vielem Wichtigen im Leben gibt es keine einzig richtige Entscheidung. Wenn man erkennt, dass kein Geld mehr da ist und die Schulden immer größer werden, muss man aber eine Frage für sich beantworten. Gibt es, realistisch betrachtet, eine Chance auf Besserung oder sind das bloße Hoffnungen?

Wenn diese Frage mit „Nein, Besserung ist nicht in Sicht.“ beantwortet wird, kann man sich um die Lösung bemühen. Die kann in einem Vergleich mit allen Gläubigern liegen, oder in einem Insolvenzverfahren mit anschließender Restschuldbefreiung. Den Weg von der Entscheidung einen Insolvenzantrag stellen zu wollen bis zur Eröffnung des Verfahrens habe ich bereits in einem vorherigen Beitrag beschrieben. Hier soll es um die praktische Herangehensweise für Verbraucherschuldner gehen. (mehr …)

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Privatinsolvenz und kein Konto mehr?

Viele Bürger, die ein Privatinsolvenzverfahren beantragen haben als Nebeneffekt erleben müssen, dass ihr Konto gesperrt wird. Das darf eine Bank tun, wenn der Kontoinhaber Schulden hat. Ebenso darf und muss die Bank ein Guthaben auf einem Konto zunächst einmalsichern, bis der Insolvenzverwalter über die Freigabe entscheidet. Bisher war es jedoch so, dass eine Bank bei einem überzogenen Konto sagen konnte, dass sie den Insolvenzschuldner nicht mehr als Kunden haben will. Mit einer Kontokündigung und der Privatinsolvenz als SCHUFA-Eintrag findet man kaum eine Bank, die einen nehmen will. Und kein Konto mehr zu haben ist in unserer Gesellschaft höflich gesagt schwierig. Dies hat sich nun geändert. (mehr …)

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