Restschuldbefreiung ohne Gläubiger? – AG Göttingen 71 IK 123/15 NOM
Sie meinen, das kommt nicht vor? Im Gegenteil. Gläubiger, die relativ geringe Forderungen schon seit langem gegen einen Schuldner verfolgen, von dem sie wissen, dass er kein Vermögen hat, machen sich häufig nicht die Mühe, eine Forderungsanmeldung zu schreiben und das Verfahren zu verfolgen.
Die Erteilung der Restschuldbefreiung für einen Schuldner ist normalerweise vom Ablauf der sechsjährigen Restschuldbefreiungsphase abhängig. Mit der Reform im Jahr 2004 hat der Gesetzgeber eine Rechtsprechung des BGH aus dem Jahr 2005 (BGH, Beschluss vom 17. März 2005 – IX ZB 214/04) übernommen und in § 300 InsO die Ausnahme eingeführt, dass eine Erteilung der Restschuldbefreiung möglich ist, wenn kein Gläubiger seine Forderung zur Tabelle angemeldet hat (§ 300 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). (mehr …)