Der günstige Berater ist nicht der Beste – AG Hamburg 68c IK 110/16

In den vergangenen Monaten ist immer wieder auch in Hamburg die Qualität der Schuldnerberatung durch die Insolvenzgerichte thematisiert worden. Die Neigung des Menschen zu schneller, preisgünstiger „Beratung“ zur Erfüllung der formellen Voraussetzungen eines Verbraucherinsolvenzantrags gehen dabei häufig zu Lasten des Schuldners. Das Amtsgericht Hamburg hat in seiner Entscheidung vom 07.04.2016 (68c IK 110/16) eine unrühmliche Praxis von Beratungsunternehmen aufs Korn genommen. (mehr …)

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Kosten für einen nachträglichen Prüfungstermin – AG Norderstedt – 66 IN 288/14

Verfahrensbezogene Entscheidungen der Insolvenzgerichte nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens werden eher selten veröffentlicht. Insbesondere der Bereich der Forderungsanmeldung und Forderungsprüfung ist nicht so häufig in Besprechungen zu finden. Das Amtsgericht Norderstedt hatte nun über eine Kostenerinnerung zu befinden (Beschluss vom 05.04.2016 – 66 IN 288/14). Anlass für diese Kostenerinnerung war die Anforderung einer Gebühr für einen nachträglichen Prüfungstermin. (mehr …)

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Fragen Freitag 3: Was ist denn jetzt diese Anfechtung?

Anfechtung ist ein Wort, dass man als Gläubiger nur ungerne hört und wenn der Insolvenzverwalter im Wege der Anfechtung auch noch mühsam dem Schuldner abgerungenes Geld zurück will, dann ist das für Gläubiger meist schwierig zu verstehen.

Die Insolvenzanfechtung ist ein Instrument, dass sich der Gesetzgeber ausgedacht hat, um im Fall eines Insolvenzverfahrens die Gleichbehandlung unter den Gläubigern wieder herzustellen. Gleichbehandlung ist eines der erklärten Ziele des Insolvenzverfahrens. Alle Gläubiger sollen unabhängig von ihrer Marktmacht in der Insolvenz gleichmäßig Geld bekommen. Die Insolvenzquote nämlich. Hat aber ein Gläubiger, egal wie berechtigt, in den letzten Monaten vor dem Insolvenzantrag noch Geld bekommen, dann soll das wieder allen Gläubigern zufließen und nicht nur eben dem einen glücklichen, schnellen oder durchsetzungsstärksten Gläubiger. Warum drei Monate? Weil das die typische Anfechtungsfrist ist. Es gibt daneben noch Sonderfristen zum Beispiel bei der sogenannten Vorsatzanfechtung. Darauf komme ich später zurück. (mehr …)

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