Restschuldbefreiung – gewusst wie

Wie bei vielem Wichtigen im Leben gibt es keine einzig richtige Entscheidung. Wenn man erkennt, dass kein Geld mehr da ist und die Schulden immer größer werden, muss man aber eine Frage für sich beantworten. Gibt es, realistisch betrachtet, eine Chance auf Besserung oder sind das bloße Hoffnungen?

Wenn diese Frage mit „Nein, Besserung ist nicht in Sicht.“ beantwortet wird, kann man sich um die Lösung bemühen. Die kann in einem Vergleich mit allen Gläubigern liegen, oder in einem Insolvenzverfahren mit anschließender Restschuldbefreiung. Den Weg von der Entscheidung einen Insolvenzantrag stellen zu wollen bis zur Eröffnung des Verfahrens habe ich bereits in einem vorherigen Beitrag beschrieben. Hier soll es um die praktische Herangehensweise für Verbraucherschuldner gehen. (mehr …)

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Privatinsolvenz und kein Konto mehr?

Viele Bürger, die ein Privatinsolvenzverfahren beantragen haben als Nebeneffekt erleben müssen, dass ihr Konto gesperrt wird. Das darf eine Bank tun, wenn der Kontoinhaber Schulden hat. Ebenso darf und muss die Bank ein Guthaben auf einem Konto zunächst einmalsichern, bis der Insolvenzverwalter über die Freigabe entscheidet. Bisher war es jedoch so, dass eine Bank bei einem überzogenen Konto sagen konnte, dass sie den Insolvenzschuldner nicht mehr als Kunden haben will. Mit einer Kontokündigung und der Privatinsolvenz als SCHUFA-Eintrag findet man kaum eine Bank, die einen nehmen will. Und kein Konto mehr zu haben ist in unserer Gesellschaft höflich gesagt schwierig. Dies hat sich nun geändert. (mehr …)

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Hinweise für Schuldner – Eröffnetes Verfahren und Restschuldbefreiung

Sehr geehrte Nutzer, langsam nimmt die Download-Seite Formen an. Ich habe meine allgemeinen Hinweise in einer Anleitung mit Tips und Antworten für eine Zusammenarbeit von Insolvenzverwalter und Schuldner und andere…

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