Es ist lange her, dass ich etwas dazu geschrieben habe, aber wie jedes ungerade Jahr ist auch 2019 wieder die Erneuerung der Pfändungstabelle zum 01.07.2019 erfolgt. Die etwas sperrig titulierte Bekanntmachung zu den §§ 850 c und 850 f der Zivilprozessordnung (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2019) vom 4. April 2019 erhöht die einem Schuldner zur Verfügung stehenden Nettobeträge.
Die Anpassung ist moderat und steigt zum Beispiel im Grundfreibetrag für Schuldner ohne Unterhaltsverpflichtungen von monatlich netto 1.139,99 € auf 1.179,99 €.
Was bedeutet das für Sie?
Wenn Sie als Schuldner von Ihrem Gläubiger mit einer Pfändung auf Ihrem Konto belegt wurden, ändert sich zunächst einmal nichts. Denn die Pfändungsfreigrenze bezieht sich auf Ihre monatlichen Einkünfte wie Lohn, Gehalt oder Lohnersatzleistungen wie Renten oder Krankengeld.
Haben Sie ein P-Konto, ein Pfändungsschutzkonto, benötigen Sie für Ihre Bank eine neue Bescheinigung über den Umfang der Unterhaltsverpflichtungen, also Ihren Freibetrag.
Die Bescheinigung erstellen Ihnen Schuldnerberatungen, Sozialbehörden für den Fall von ALG II, Arbeitgeber oder das Vollstreckungsgericht grundsätzlich kostenlos. Bis auf das Vollstreckungsgericht müssen die benannten Stellen aber nicht für Sie tätig werden. Und die Schnelligkeit des Amtsgerichts als Vollstreckungsgericht ist nicht unbedingt weltrekordverdächtig.
Sie können auch einen Rechtsanwalt wie mich mit der Erstellung der Bescheinigung beauftragen, was meist recht schnell geht.
Ich berechne für meine Arbeit 59,90 € inklusive Mehrwertsteuer. Ihre Bescheinigung würden Sie, wenn Sie mir alle nötigen Belege vorgelegt haben, innerhalb weniger Tage per Post bekommen. In Eilfällen auch schneller.
Warum bin ich teuer als andere Internetanbieter? Ganz einfach. Ich prüfe wirklich Ihre Angaben, bevor ich etwas bescheinige. Wenn ich wie meine Kollegen im Netz nur eine automatisierte Internetseite zum Durchklicken aufsetze, ist das für mich keine echte Rechtsanwaltstätigkeit. Denn wer haftet, wenn Sie die falschen Angaben machen?
Sie brauchen eine neue Bescheinigung? Dann klicken Sie hier und schreiben mir eine Nachricht.
HIER finden Sie die ab 01.07.2019 gültige Tabelle zum Nachlesen.