Gold! – eine sichere Anlage, oder? Der Fall PIM Gold GmbH
Es ist nicht viel bekannt, doch was die Presse über die Firma PIM Gold GmbH aus Heusenstamm berichtet, klingt nicht gut. Es ist weder bisher ein Insolvenzverfahren beantragt oder gar eröffnet, noch eine Anklage erhoben.
Dennoch ist die Rede von tausenden Anlegern, die um Ihr Geld betrogen sein sollen. Der angeblich vorhandene Bestand von durch Kundengelder eingekauftem Gold soll um 1,5 Tonnen geringer sein, als er rechnerisch sein müsste. Die Polizei sei zur Durchsuchung erschienen und jetzt ist auf der Internetseite von pim-gold.com auch noch eine „Kundeninformation“ zu lesen, nach der die Vermögenswerte der Firma durch die Staatsanwaltschaft Darmstadt eingefroren (in Arrest genommen) wurden. Der Betrieb sei eingestellt. Kunden könnten sich an die Polizei wenden.
Was das mit Insolvenzrecht zu tun hat? Einiges.
Denn jetzt beginnt der Streit um das, was an Vermögensgegenständen noch da ist und durch die Staatsanwaltschaft unter Arrest genommen wurde. Geld auf Konten, Gold in Barren/Münzen/Zertifikaten oder auch nur der S600 des Geschäftsführers (oder was er auch immer für ein Auto fuhr).
Die Internetseite SPIEGEL-Online berichtet über Rechtsanwaltskollegen, die sich Sorgen um die eingelegten Gelder und das Gold im Falle eines Insolvenzverfahrens machen. Das ist jedenfalls das Problem. Denn vermutlich dürfte das Geld und Gold bei weitem nicht ausreichen, um alle Verträge der Kunden, alle Provisionsansprüche der Vermittler und vor allem die Rückzahlungsansprüche aller geprellten Kunden abzudecken. Und damit sind wir in der Insolvenz. Denn wer nicht all seine Verbindlichkeiten zahlen kann, ist zahlungsunfähig.
Was haben Sie als Kunde der PIM Gold GmbH für Rechte?
Sie können zunächst einmal versuchen, ihr gekauftes Gold heraus zu verlangen. Das könnte allerdings problematisch werden, wenn sich herausstellt, dass die PIM Gold GmbH über keine oder zu geringe Bestände verfügt. Oder, und das ist sogar noch schlimmer, wenn die Handhabung im Bereich der PIM tatsächlich so war, dass Ihnen kein konkretes Stück Gold zugewiesen wurde. Dann könnte es tatsächlich bereits an der Übereignung (dem Eigentumserwerb beim Kauf) fehlen. Denn wer nur ein „virtuelles Stück“ von einem Goldstapel erwirbt, der kann nicht sagen, welches Stück denn nun genau seins ist. Es entsteht also höchstens ein Anspruch auf Schadensersatz.
Wenn Sie einen Kaufvertrag haben und gezahlt haben, können Sie den bestehenden Vertrag wegen Betruges anfechten. Sie können dann Ihre Zahlung herausverlangen. Auch wenn Sie vorher schon gekündigt haben, können Sie Zahlung verlangen. Zuletzt lassen sich auch Provisionsansprüche für von Ihnen vermittelte Geschäfte einfordern.
All diesen Geldforderungen ist gleich, dass Sie wie alle anderen Insolvenzgläubiger über die Forderungsanmeldung zur Tabelle mit einer Quote bedient werden. Nur wenn Sie tatsächlich nachweisen können, dass und welches Stück Gold Ihnen gehört, können Sie das hoffentlich vorhandene Gold herausverlangen.
Und wenn Sie den Geschäftsführer verklagen?
Das bringt Ihnen nicht viel, denn dort dürfte wohl das nächste Insolvenzverfahren drohen.
Interessant ist vielleicht noch die Adhäsionsklage im Strafprozess, der sich hier abzeichnet. Darüber würde durch das Strafgericht gleich im Prozess gegen die Handelnden ein zivilrechtlicher Anspruch auf Schadensersatz mit ausgeurteilt. Aber auch das dürfte müßig sein, wenn der Handelnde nichts mehr hat.
Es ist also ratsam, sich am mit ziemlicher Sicherheit folgenden Insolvenzverfahren zu beteiligen.
Sind sie Betroffener des Skandals um die PIM Gold GmbH? Wollen Sie Ihre Rechte gegenüber der GmbH, auch im Insolvenzverfahren, verfolgen? Dann rufen Sie mich an. Ich vertrete bundesweit Gläubiger.