Neue Pfändungsfreigrenze ab 01.07.2017

 

Die

Bekanntmachung zu den §§ 850c und 850f der Zivilprozessordnung (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2017)

ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und gilt für alle Schuldner mit laufendem Einkommen. Die Tabelle zeigt einen deutlichen Anstieg der unteren Freigrenze für Schuldner ohne Unterhaltsverpflichtungen. Ab 01.07.2017 ist ein Mindestbetrag von 1.139,99 € netto monatlich pfändungsfrei.

Die Veröffentlichung als PDF finden Sie im Downloadbereich.