Während in den vergangenen Jahren die Pfändungsfreigrenzen durch das Bundesjustizministerium im Rhythmus von zwei Jahren angepasst wurden, geht es jetzt mit einer jährlichen Änderung neue Wege. Was den meisten Schuldnern und Gläubigern mit Pfändungen nicht unbedingt klar ist.
Als Hilfe und Erinnerung finden Sie die Tabelle nun neu im Downloadbereich. Beachten Sie bitte, dass auch die letzte Tabelle noch verlinkt ist.
Da die Pfändungsfreigrenze Einfluss auf Ihr P-Konto hat, sollten Sie prüfen, ob es Zeit ist, die Bescheinigung anzupassen. Rufen Sie gerne an.