Sehr geehrte Leser!
Es geht los. Mein erster Beitrag auf der neuen Internetseite über Insolvenz und Sanierung in Hamburg. Das hat etwas Zeit gebraucht, aber der Weg ist das Ziel. Ich habe viel über Webseitendesign gelernt.
In Hamburg sind heute 12 Beschlüsse über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens veröffentlicht worden. Das ist viel finden Sie? Nicht besonders. Im Jahr 2014 wurden laut statistischem Bundesamt in Hamburg 3844 Insolvenzverfahren eröffnet und in Gesamtdeutschland 123.231. Zum Vergleich, im Jahr 2007 waren es insgesamt 149.489 Insolvenzen. Die Zahl der Insolvenzen nimmt seit Jehren ab. Der Wirtschaft geht es gut, die Menschen in Deutschland verdienen nicht schlecht und die Kredite sind billig.
Trotzdem sind damit eine Vielzahl von Menschen vom Thema Insolvenz betroffen und davon nicht zuletzt 12 Schuldner an nur einem Tag in Hamburg.
Die nüchternen Zahlen lassen einen leicht vergessen, was das eigentlich bedeutet, ein Insolvenzverfahren. Jedes Verfahren ist individuell, hat seine eigenen Gründe und Wirkungen. Ich möchte mich mit dieser Seite bemühen, Ihnen einen ersten Überblick zu verschaffen. Und vielleicht mit dem einen oder anderen Mißverständnis aufräumen.
Jedes Verfahren beginnt mit einem Antrag. Das hört sich förmlich an und ist auch so. Der Schuldner, also der der vom Insolvenzverfahren betroffen ist, stellt den Antrag beim zuständigen Amtsgericht selbst, weil er erkannt hat, dass es so nicht weitergeht. Oder ein Gläubiger tut dies, weil er sein Geld auf anderem Wege nicht mehr bekommt. Aber eigentlich beginnt das Thema viel früher. Mit Entscheidungen, die im Nachhinnein betrachtet ein Fehler sind. Hinterher ist man immer schlauer kann man jetzt sagen, doch in der Situation war die Entscheidung vielleicht die einzige Möglichkeit. Zumindest rein subjektiv.
Schuldner werden kann ganz schnell gehen und hat nicht immer etwas mit persönlichen Fehlern zu tun. Es reicht ein Szenario, dass sich immer wieder ähnlich abspielt. Man hat als Arbeitnehmer einen guten Job, ein Haus und eine Familie. Und dann eines Tages verlagert der Arbeitgeber seinen Betrieb. Der Standort an dem Ort, wo man eigentlich für die nächsten dreißig Jahre bleiben wollte, wird geschlossen. Mitgehen und das Haus verkaufen? Oder bleiben, die Kinder sind ja hier in der Schule, und einen neuen Job suchen? Manchmal wird das mit dem neuen Job nichts und nach 12 Monaten ist das Arbeitslosengeld zu Ende, wenn es auch zunächst für alle Ausgaben gereicht hat. Und nun? Doch noch verkaufen. Das wäre vernünftig. Doch meist reicht das dann eigenommene Geld nicht für die Kreditschulden. Und ohne Einnahmen fehlt die Möglichkeit diese Lücke zu decken.
Das ist Insolvenz. Wenn die Einnahmen nicht ausreichen, die Ausgaben und die Schulden zu decken. Man spricht auch von Zahlungsunfähigkeit. In Hamburg sind im Jahr 2015 rund 160.000 Personen überschuldet gewesen, was fast jeder zehnte Einwohner ist. Die mittlere Schuldenlast der Deutschen betrug selben Jahr rund 34.000 Euro pro Kopf.
Wenn man den Fall des pötzlich arbeitslosen Hauseigentümers betrachtet, wie kann das dann weitergehen? Durch ein Insolvenzverfahren. Wer zahlungsunfähig ist, der kann als Privatperson seine Entschuldung über ein Insolvenzverfahren betreiben. Es sorgt dafür, dass die Gläubiger geordnet an dem wenigen was noch da sein mag beteiligt werden und im Gegenzug auf den Rest verzichten. Wenn nichts da ist, dann vielleicht in Zukunft, also muss man für seine Gläubiger arbeiten. Mindestens drei Jahre lang und höchstens sechs Jahre lang. Dabei ist es egal, ob man Verbraucher ist oder selbständiger Unternehmer.
Sechs Jahre sind eine lange Zeit, da kann viel passieren. Aber wer vorbereitet und gut beraten ist, der weiß wie er sich verhalten muss und für den ist ein solches Verfahren eine Chance zum Neuanfang.
Ich werde in den nächsten Tagen für Sie einen groben Ablaufplan für ein Insolvenzverfahren veröffentlichen. Wenn Sie jetzt schon Fragen haben, so nutzen Sie gerne das Kontaktformular oder schreiben mir eine Email.
Ihr Stefan Pieperjohanns